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Wenn der Auspuff rostet, muss er repariert oder sogar ausgetauscht werden. Bei dieser Gelegenheit kommen oft auch viele andere Mängel ans Tageslicht. Wer nun sein Fahrzeug einfach in die Werkstatt gibt, muss sich nicht wundern, wenn die Rechnung das finanzielle Polster übersteigt. Lassen Sie sich vorher einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt geben. Erteilen Sie dann den Auftrag. Auf der Auftragsbestätigung sollte auch die genaue Leistung stehen (was wird gemacht). Allgemeine Ausdrücke wie „TüV-fertig machen“ können teuer werden. Je genauer in der Auftragsbestätigung die auszuführenden Arbeiten definiert sind, desto klarer ist für beide Seiten der spätere Kostenumfang. Trotzdem kann die Endrechnung den Kostenvoranschlag geringfügig übersteigen. Denn auch KFZ-Meister sind keine Hellseher. Wenn sich nämlich während der Reparatur Probleme herausstellen, muss der Handwerker improvisieren, um das Reparaturziel zu erreichen. Da kann schon mal ein Stündchen hinzukommen. Wer auf Nummer sicher gehen will, vereinbart mit der Werkstatt einen Rückruf, für ganz problematische Fälle, etwa wenn sich plötzlich neben dem Auspuffrohr auch noch der Pott als schrottreif erweist. Foto: ©iStockphoto.com
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